Umgangsrecht: Der nicht sorgeberechtigte Elternteil kann zum Umgang mit dem Kind nicht gezwungen werden

bei uns veröffentlicht am03.01.2008

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Gegen den nicht sorgeberechtigten Elternteil erfolgt keine Anordnung zum Umgang mit seinem Kind, wenn dieser beharrlich den Umgang verweigert.

Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg den Antrag des Kindes ab, mit dem dieses den Vater unter Androhung eines Zwangsgelds zum Umgang zwingen wollte. Die Richter wiesen darauf hin, dass das Kindeswohl zwar i.d.R. den Umgang mit beiden Elternteilen erfordere. Prinzipiell sei daher jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Gleichwohl könne der Umgang aber nicht in jedem Fall durchgesetzt werden. Es müsse vielmehr jeweils eine umfassende Prüfung erfolgen, inwieweit ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl noch dienen könne. So könne gegen einen unbeirrten Willen des Vaters ein Umgang nicht angeordnet werden. Eine fehlende elterliche Fürsorge und Gesinnung könne nicht per Dekret ersetzt und erzwungen werden. Es bestehe vielmehr die Gefahr, dass durch die Anordnung eines Umgangs beim Kind Erwartungen auf Kontakte geweckt würden, die der Vater dann enttäusche. Dies bringe für das Wohl des Kindes mehr Risiken, als der unterbliebene Kontakt (OLG Nürnberg, 10 UF 638/06).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

Familienrecht: Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder nur im Ausnahmefall

11.01.2018

Kinder dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von ihren Eltern getrennt und anderweitig, z.B. in einer Pflegefamilie untergebracht werden – BSP Rechtanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Anspruch auf Kita-Platz auch bei Fachkräftemangel

09.04.2018

Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz in angemessener Nähe zur Wohnung anzubieten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: paritätisches Wechselmodell bei konfliktbelastetem Elternverhältnis

28.06.2017

Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.

Familienrecht: Kita-Platz muss zur Verfügung gestellt werden

19.06.2017

Im Rahmen von § 24 Abs. 2 SGB VIII konkurrieren Gleichaltrige von Rechts wegen nicht um zu wenige Kinderkrippenplätze, sondern haben jeweils einen unbedingten Anspruch auf früh-kindliche Förderung.

Sorgerecht: Das sind die Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

28.02.2017

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anforderungen an die Sorgerechtsentscheidungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern präzisiert.