Unfallversicherung: Videos: Die gesetzliche Unfallversicherung in drei Minuten

published on 03.11.2016 11:21
Unfallversicherung: Videos: Die gesetzliche Unfallversicherung in drei Minuten
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Was versteht man unter einem Arbeitsunfall? Und was bedeutet Haftungsablösung?
Die passenden Antworten geben drei Kurzfilme, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen barrierefrei im Netz zur Verfügung stellt. Schritt für Schritt werden darin die wichtigsten Begriffe und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erklärt. 

Grundlagen bietet der Clip „Ihre gesetzliche Unfallversicherung“. Er erklärt den Aufbau, die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichert rund 79 Millionen Menschen in Deutschland gegen die Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen, Unfällen im Ehrenamt sowie Berufskrankheiten.

Der Kurzfilm „Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmen. Er erläutert das Prinzip der Haftungsablösung. Verletzt sich also ein Mitarbeiter im Betrieb, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den erlittenen Schaden umfassend. Der Arbeitgeber ist von der zivilrechtlichen Haftung freigestellt.

Der Film „Der Arbeitsunfall – was ist das?“ richtet sich primär an Menschen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Am Beispiel von Dachdecker Walter werden die Abläufe vom Unfall bis zum Wiedereinstieg in den Beruf Schritt für Schritt beschrieben. Die Versorgung „Alles aus einer Hand“ ist ein Leitmotiv der Unfallversicherung.

Alle drei Filme, stehen auch in einer Fassung mit Untertiteln zur Verfügung:

• Arbeitsunfall: www.iww.de/sl1922
• Gesetzliche Unfallversicherung: www.iww.de/sl1923
• Haftungsübernahme: www.iww.de/sl1924

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23.07.2010 16:23

Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
18.02.2016 11:55

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
04.12.2012 14:24

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