Unterhaltsrecht: Unterhaltsberechtigte Mutter muss Kind nicht in Fremdbetreuung geben

published on 29.06.2009 12:39
Unterhaltsrecht: Unterhaltsberechtigte Mutter muss Kind nicht in Fremdbetreuung geben
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken-KG, 16 UF 149/08
Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind - abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung - ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken.

Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) im Fall einer geschiedenen Ehefrau. Die Richter sprachen ihr einen nachehelichen Unterhalt zu. Sie bestätigten weiterhin, dass die Frau auch weiterhin berechtigt sei, die bisherige Halbtagesbetreuung aufrechtzuerhalten. Da diese Betreuungsvariante in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden sei, habe sich das Kind daran gewöhnt. Würde man die Betreuungsvarianten ändern, hätte das Kind durch die Scheidung nicht nur eine intakte Familienbeziehung verloren. Es müsse dann auch noch weitgehend auf die mütterliche Zuwendung verzichten. Das Kindeswohl wäre damit unmittelbar nachteilig berührt (KG, 16 UF 149/08).
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Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
14.07.2016 14:02

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB.
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