Arbeitsrecht: Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen

published on 05/03/2007 03:44
Arbeitsrecht: Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitnehmer i.S. des Gesetzes sind auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Frau klar, die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigt war. Sie hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den Nachtwachendienstplan nicht selbst erstellt hatte. Es war den beschäftigten Nachtwachen überlassen, sich in die monatlichen Dienstpläne einzutragen. Es habe auch kein Dauerschuldverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person vorgelegen, sondern allenfalls ein auf den jeweiligen Dienst beschränktes Dienstverhältnis.

Das BAG hat die Arbeitnehmerin gleichwohl zur Zahlung der verlangten Urlaubsvergütung verurteilt. Es sei unerheblich, ob die Frau Arbeitnehmerin der Beklagten war. Sie sei zumindest als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen. Das ergebe sich daraus, dass die Arbeitgeberin ihr ohne zeitliche Beschränkung gestattet habe, sich in die monatlichen Dienstpläne einzutragen. Damit habe sie ihr eine fortlaufende Beschäftigung ermöglicht. Die Frau sei mithin einem Arbeitnehmer vergleichbar tätig geworden. Damit richte sich ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie habe ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sei der Urlaub abzugelten (BAG, 9 AZR 626/04).


 

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09/08/2019 05:42

Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
05/03/2007 03:34

Bei der Urlaubsgewährung und insbesondere bei der Übertragung von Urlaubsansprüchen auf das nächste Kalenderjahr gilt das folgende - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
13/11/2014 13:52

Wird ein Urlaubsgeld pro genommenen Urlaubstag vereinbart, handelt es sich nicht um eine Leistung, die vom Arbeitnehmer durch Arbeitsleistung verdient werden muss.
16/12/2013 12:50

Einen Arbeitnehmer trifft im eigenen Interesse die Obliegenheit, eine Reise nicht vor Bewilligung des Urlaubs zu buchen.
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