Vaterschaftsanfechtung: Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden
Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption
Vaterschaftsanfechtung: Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden
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Familiengerichte dürfen heimlich eingeholte genetische Abstammungsgutachten wegen der Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess ablehnen.
Diese Klarstellung traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage, die auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt war. Das Familiengericht hatte die Verwertung des Gutachtens als Beweismittel abgelehnt.