Versicherungsrecht: Fahrzeugschäden durch herabfallende Dachteile bei Sturm
published on 27.10.2010 18:22
Versicherungsrecht: Fahrzeugschäden durch herabfallende Dachteile bei Sturm

Authors
Ein Kaskoversicherer mehrerer Fahrzeug-Versicherungsnehmer hat aus übergegangenem Recht Ersatzansprüche gegen die Garageneigentümer, wenn die Fahrzeuge durch sturmbedingt gelöste Dachteile der Garagen beschädigt wurden.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Nach Ansicht der Richter spreche der Anscheinsbeweis grundsätzlich dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes sei. Diesen Anscheinsbeweis könne der Gebäudeeigentümer nur widerlegen, wenn er ein außergewöhnliches Wetterereignis nachweise. Von einem solchen außergewöhnlichen Wetterereignis könne aber noch nicht ausgegangen werden, wenn die Windgeschwindigkeiten in dem lokalen Bereich lediglich bei 10-11 Beaufort gelegen haben (OLG Hamm, I-13 U 145/09).
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Nach Ansicht der Richter spreche der Anscheinsbeweis grundsätzlich dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes sei. Diesen Anscheinsbeweis könne der Gebäudeeigentümer nur widerlegen, wenn er ein außergewöhnliches Wetterereignis nachweise. Von einem solchen außergewöhnlichen Wetterereignis könne aber noch nicht ausgegangen werden, wenn die Windgeschwindigkeiten in dem lokalen Bereich lediglich bei 10-11 Beaufort gelegen haben (OLG Hamm, I-13 U 145/09).
Show what you know!

172 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
23.07.2010 16:23
Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVersicherungsrecht
18.02.2016 11:55
Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
SubjectsVersicherungsrecht
04.12.2012 14:24
abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
SubjectsVersicherungsrecht
17.12.2014 16:14
Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
SubjectsVersicherungsrecht
Artikel zu Versicherungsrecht