Versicherungsrecht: Zur Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung in Kfz-Kaskoversicherungen

bei uns veröffentlicht am01.11.2008

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Ein Versicherer kann seine Haftung in der Kfz-Versicherung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Fall auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert beschränken, dass das Fahrzeug nicht repariert wird.

Dies entschied das Landgericht (LG) Coburg in einem Fall, in dem eine Versicherungsnehmerin von ihrer Kaskoversicherung statt voraussichtlicher Reparaturkosten von rund 2.200 EUR nur knapp 700 EUR erhielt. Die Frau hatte ihren nicht mehr ganz taufrischen Opel Vectra mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR kaskoversichert. Nach einem Wildunfall ließ sie ihn nicht reparieren, sondern rechnete auf Basis der von einem Sachverständigen ermittelten – ihr also tatsächlich nicht entstandenen – Reparaturkosten (2.350 EUR minus Selbstbeteiligung) ab. Die Versicherung aber verwies auf ihre speziellen Vertragsklauseln. Danach errechnete sich der Schaden bei Unterbleiben der Reparatur nach der Formel Wiederbeschaffungswert (2.600 EUR) minus Restwert (1.770 EUR) auf 830 EUR. Abzüglich Selbstbeteiligung zahlte sie der Frau deshalb nur 680 EUR.

Zu Recht, wie das Coburger Gericht entschied. Die Richter führten aus, dass es für die Frage, welche Ersatzleistung der Versicherer im Schadensfall zu erbringen hat, entscheidend auf die Versicherungsbedingungen ankommt. Die entsprechende Vertragsklausel hielten sie für wirksam. Sie sei ihrer Meinung nach vom Sinngehalt her eindeutig und für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer leicht zu verstehen. Von einem Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt könne daher ebenso wenig gesprochen werden wie von einer unangemessenen Benachteiligung. Denn schließlich könne der Versicherungsnehmer den Restwert durch Verkauf des Fahrzeugs realisieren (LG Coburg, 33 S 14/08).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Versicherungsrecht

BGH: Zum Umfang der Versicherungsleistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

23.07.2010

Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Intransparenz von Versicherungsbedingungen

18.02.2016

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
Versicherungsrecht

Lebensversicherung: Bezugsrecht bei Ende der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

04.12.2012

abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zum Umfang der Sachverhaltsermittlung bei Aufklärungsobliegenheit

17.12.2014

Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zum Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters

05.11.2014

Zum wirksamen Zustandekommen des Versicherungsvertrags als Voraussetzung für den Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die mit ihm geschlossene Vergütungsvereinbarung widerrufen hat.
Versicherungsrecht