Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen

bei uns veröffentlicht am11.02.2011

Autoren

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in einer
Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen visumsfreier
Einreise (Aktenzeichen: M 23 K 10.1983) am gestrigen Tag folgendes Urteil
verkündet:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu
3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen
Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die
Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.

Die Begründung bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die den
Beteiligten in einigen Wochen zugestellt werden. Die Berufung wurde in dem Urteil
zugelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nur zwischen den Parteien
des Rechtsstreits Rechtswirkungen entfaltet.

Pressemitteilung des VG München vom Donnerstag, 10. Februar 2011



Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht

Ausländerrecht: Zur Verlängerung der Abschiebungshaft

19.04.2017

Für die Verlängerung der Abschiebungshaft ist das Gericht am Haftort originär. Einer Abgabeentscheidung nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG bedarf es hierfür nicht.

Aufenthaltsrecht: Zur Anordnung einer Vorbereitungshaft

19.09.2013

§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es an der für die Vollstreckung der Abschiebung erforderlichen Androhung fehlt.

Aufenthaltsrecht: Zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen

23.09.2013

Zur Vorabentscheidung über die Frage zur gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebungshäftlingen.

Ausländerrecht: Auslieferung nach Rumänien derzeit unzulässig

17.01.2017

Die Haftungsbedingungen in Rumänien verstoßen gegen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards und Grundsätze der deutschen Rechtsordnung.

Aufenthaltsrecht: Zum Bestehen von Anhaltspunkten für Fluchtgefahr

25.11.2016

Das Verhalten muss nicht darin bestehen, dass der Ausländer physischen Widerstand leistet oder androht.