VOB/B: Abrechnung eines spät gekündigten Pauschalvertrags

published on 13/04/2007 19:37
VOB/B: Abrechnung eines spät gekündigten Pauschalvertrags
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

AoLs

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Wird ein VOB/B Pauschalpreisvertrag erst kurz vor Bauende vom Auftraggeber gekündigt, muss der Bauunternehmer die Gesamtleistung nicht in Einzelleistungen aufgliedern (und damit seine Kalkulation offenlegen). Es reicht, wenn er die nicht erbrachten Leistungen bewertet und diese vom Gesamtpreis abzieht. Diese erfreulichen Entscheidungen haben kurz hintereinander die Oberlandesgerichte (OLG) Hamm und Brandenburg getroffen.

Die spannende Frage ist jetzt natürlich, wie weit ein Vertrag abgearbeitet sein muss, um die Erleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Beim Fall vor dem OLG Hamm belief sich der Wert der nicht erbrachten Leistungen im Kündigungszeitpunkt auf knapp 2 Prozent der Auftragssumme. Beim OLG Brandenburg waren es gar nur 0,3 Prozent (OLG Hamm, 24 U 94/05; OLG Brandenburg, 4 U 207/05).
 

 

Show what you know!
20 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

12/05/2010 12:00

Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVOB/B
01/03/2012 10:15

nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
SubjectsVOB/B
21/03/2012 13:18

diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
SubjectsVOB/B
26/08/2014 10:33

Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
SubjectsVOB/B
Artikel zu VOB/B