VOB/B: BGH senkt Hürden für wirksame Vertragsstrafenklausel

published on 13/04/2007 19:13
VOB/B: BGH senkt Hürden für wirksame Vertragsstrafenklausel
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt die Hürden für eine wirksame Vertragsstrafenregelung immer niedriger. Ist in einem Bauvertrag die VOB/B vereinbart, reicht es, wenn die Vertragsstrafenklausel "für jeden Fall der Überschreitung des Fertigstellungstermins" greift. Diese Klausel sei verschuldensabhängig auszulegen und damit wirksam, so die BGH-Richter. Allein durch die nachrangige Vereinbarung der VOB/B im Vertrag werde die verschuldensunabhängige Vertragsstrafenregelung um § 11 Nummer 2 VOB/B und damit um die weitere Voraussetzung des Verzugs ergänzt (BGH, VII ZR 44/05).

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12/05/2010 12:00

Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVOB/B
01/03/2012 10:15

nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
SubjectsVOB/B
21/03/2012 13:18

diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
SubjectsVOB/B
26/08/2014 10:33

Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
SubjectsVOB/B
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