VOB/B: VOB/B bleibt in Verbraucherverträgen privilegiert

bei uns veröffentlicht am29.06.2007

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Bauunternehmen können ihre vertraglichen Beziehungen zu privaten Bauherrn nach wie vor auf Basis der VOB/B regeln, ohne negative Auswirkungen zu befürchten.

 

Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin. Das KG hat damit eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) abgewiesen. Die vzbv war der Ansicht, dass die Anwendung der VOB/B in Verträgen mit Privatpersonen gegen das Verbraucherrecht verstoße, da die VOB/B zahlreiche Regelungen enthalte, die Verbraucher unangemessen benachteilige. Für das KG hingegen stelle die VOB/B im Ganzen ein ausgewogenes Regelwerk dar. Deshalb seien einzelne Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzogen, soweit die VOB/B als Ganzes vereinbart wird.

 

Wichtig: Das KG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Wenn die vzbv diese Möglichkeit wahrnimmt, wird der BGH wohl das nächste Wort in dieser Sache sprechen müssen (KG, 23 U 12/06).
 

 

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