VOB/B: Wann kann der Bauherr die Leistung des Bauunternehmers ablehnen?

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Entspricht die Leistung des Bauunternehmers den vom Auftraggeber freigegebenen Plänen des Architekten, kann der Auftraggeber die Leistung nicht einfach ablehnen und den Unternehmer dazu auffordern, fachgerecht zu arbeiten.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg müsse er schon konkret mitteilen, welche Leistungen er fordere und mit dem Bauunternehmer über einen Nachtrag verhandeln. Tue er das nicht, sondern verweigere er dies kategorisch, könne der Bauunternehmer den Vertrag kündigen und die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung bestätigt, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers zurückgewiesen hat.
Wichtig: Im konkreten Fall haben die Richter nicht einmal eine Kündigungsandrohung des Bauunternehmers mit Fristsetzung nach § 9 VOB/B für erforderlich erachtet. Wir raten aber, in vergleichbaren Fällen auf Nummer sicher zu gehen. Der Bauunternehmer sollte dem Auftraggeber daher mitteilen, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn die Vertragserfüllung verweigert werde (OLG Nürnberg, 6 U 114/03; BGH, VII ZR 40/06).

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