VOB/B: Wann kann der Bauherr die Leistung des Bauunternehmers ablehnen?

published on 27/02/2007 01:48
VOB/B: Wann kann der Bauherr die Leistung des Bauunternehmers ablehnen?
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Entspricht die Leistung des Bauunternehmers den vom Auftraggeber freigegebenen Plänen des Architekten, kann der Auftraggeber die Leistung nicht einfach ablehnen und den Unternehmer dazu auffordern, fachgerecht zu arbeiten.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg müsse er schon konkret mitteilen, welche Leistungen er fordere und mit dem Bauunternehmer über einen Nachtrag verhandeln. Tue er das nicht, sondern verweigere er dies kategorisch, könne der Bauunternehmer den Vertrag kündigen und die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung bestätigt, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers zurückgewiesen hat.

Wichtig: Im konkreten Fall haben die Richter nicht einmal eine Kündigungsandrohung des Bauunternehmers mit Fristsetzung nach § 9 VOB/B für erforderlich erachtet. Wir raten aber, in vergleichbaren Fällen auf Nummer sicher zu gehen. Der Bauunternehmer sollte dem Auftraggeber daher mitteilen, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn die Vertragserfüllung verweigert werde (OLG Nürnberg, 6 U 114/03; BGH, VII ZR 40/06).
 

 

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01/03/2012 10:15

nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
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21/03/2012 13:18

diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
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26/08/2014 10:33

Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
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