Werkvertragsrecht: Leistungsverzeichnis ist maßgeblich für das geschuldete Bausoll

published on 02/05/2007 13:36
Werkvertragsrecht: Leistungsverzeichnis ist maßgeblich für das geschuldete Bausoll
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die Frage, ob eine Werkleistung mangelhaft ist, wird danach beurteilt, ob der tatsächliche Zustand von demjenigen abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Vertrags vereinbart haben.

 

Das vertraglich Geschuldete könne sich dabei insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis ergeben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Werde das Werk nicht auf Basis des Leistungsverzeichnisses ausgeführt, würden Mängel in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Bauunternehmers zurückgewiesen. Das Urteil des OLG hat somit Rechtskraft erlangt (OLG Düsseldorf, 22 U 32/06; BGH, VII ZR 183/06).
 

 


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28/07/2010 14:18

eine solche Vereinbarung in AGB ist zulässig - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
26/10/2011 10:35

Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
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