Zahnarzt: Schmerzensgeld für ein zu großes Implantat

published on 26/03/2014 14:30
Zahnarzt: Schmerzensgeld für ein zu großes Implantat
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Bei sechstägigen starken Nervenschmerzen und einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich, ist ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR angemessen.
Hat der Zahnarzt eine falsche Bezugsebene für die Längenbestimmung gewählt und ein zu großes Implantat eingebracht, was zu sechstägigen starken Nervenschmerzen und hiernach zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich führt, ist ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR angemessen.

So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall eines Patienten, bei dem die Insertion des Implantats 37 fehlerhaft erfolgt war, weil der beklagte Implantologe eine falsche Bezugsebene für die Längenbestimmung gewählt hatte. Damit war das Implantat zu groß ausgefallen. Dies führte in der Folge zu einer Nervenschädigung. Ob ein Dauerschaden verbleibe, sei für das Gericht noch nicht sicher abzusehen. In jedem Fall sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR angemessen, weil der Patient unter starken Nervenschmerzen und anschließend fortdauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen leiden musste. Nicht mehr korrigieren lasse sich auch der Umstand, dass das Implantat zu groß sei (OLG Koblenz, 5 U 1212/13).


Show what you know!
34 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

23/03/2015 13:10

In Arzthaftungsprozessen hat der Tatrichter die Pflicht, Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen.
01/03/2012 10:12

ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
Artikel zu Arzthaftungsrecht