Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht

erstmalig veröffentlicht: 10.12.2012, letzte Fassung: 10.12.2012

Sie sind Arzt oder Ärztin und werden wegen eines vorgeblichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen? Regelmäßig wird Ihnen Ihre Versicherung einen Rechtsanwalt empfehlen. Es ist aber Ihr gutes Recht, sich auch anderweitig nach einem Anwalt Ihres Vertrauens umzusehen. Es geht ja schließlich um Ihren guten Ruf als Arzt. Sie sind Patient oder Patientin und glauben, von Ihrem Arzt falsch behandelt worden zu sein? Wir sehen für Sie Ihre Behandlungsunterlagen ein, bemühen uns um die Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und deren medizinischem Dienst. Wir begleiten Sie im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsausschüsse der Ärztekammern und vertreten Sie gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung und notfalls vor Gericht.

Für die Arzthaftung / Krankenhausträgerhaftung existiert eine spezielle gesetzliche Regelung nicht. Die Haftungsgrundlagen bestimmen sich vielmehr nach den Rechtsgrundsätzen der Vertragshaftung und dem Recht der sogenannten unerlaubten Handlung (Deliktshaftung).

Im Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Sie zu den nachfolgenden Themen:

  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Organisationsfehler
  • Aufklärungs- und Dokumentationsmängel
  • Haftung bei mangelhafter Geburtshilfe
  • Kosmetische Operationen
  • Schmerzensgeld/Schadensersatz
     

Artikel

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