Persönlichkeitsrecht
Artikel
27 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Unterlassungsanspruch: Frau fordert einstweilige Verfügung gegen Schwiegermutter und verzichtet zum eigenen Nachteil auf Anspruch nach Gewaltschutzgesetz
05.01.2021
Der Versuch einer innerfamiliären Kontaktaufnahme, welche sich auf drei Anrufe sowie drei Whatsapp-Nachrichten in drei Wochen beschränkt, begründet keinen Unterlassungsanspruch.
Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin
Was
Strafrecht: BVerfG: Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht zwingend Beleidigung
31.12.2008
Die Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht zwingend eine strafbare Beleidigung.
Die Kehrseite des Erinnerns – Das OLG verneint den Auslistungsanspruch des Klägers aufgrund eines öffentlichen Interesses an der Berichterstattung
07.09.2020
Der Kläger begehrte die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unter Nennung seines vollen Namens einen unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit (insb. persönlicher Gesundheitsdaten) erstattete. Das OLG verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass Interesse des Betroffenen nicht schwerer wiege als die kollidierenden Grundrechts- und Interessenlagen. – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick – Anwalt für Strafrecht
Unzureichende Begründung der Fachgerichte bei der Verurteilung wegen Beleidigung eines Finanzministers als "rote Null"
24.03.2022
Das Bundesverfassungsgericht gelingt zu der Ansicht, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Meinungsfreiheit des Mannes wurde von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigt, weil eine Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Finanzministers und der Meinungsfreiheit des Mannes nicht stattgefunden hat.
Der Mann hat in einen Schreiben an die Finanzbehörden, den damaligen Finanzminister unter anderen als "rote Null" bezeichnet.
Bezeichnung eines Richters als "Kindesentfremder", "Provinzverbrecher" und "asoziale Justizverbrecher" nicht strafbar
24.03.2022
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Dieser hat sich in mehreren Blogeinträgen über die Verhandlungsführung der Richter in einem ihn betreffenden Verfahren ausgelassen und diese als „asoziale Justizverbrecher“, „Provinzverbrecher“ und „Kindesentfremnder“, welche Rechtsbeugung begehen und „Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechern im Amt“ seien, bezeichnet.