Äußerungsrecht

Artikel

9 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Der EuGH zum Recht auf Vergessen

02.01.2023

Der EuGH zum Recht auf VergessenGoogle muss Suchergebnisse mit unwahren Tatsachen auslisten.Suchmaschinen wie Google müssen Links auf Inhalte mit unwahren Tatsachen aus ihren Suchergebnissen auslisten. Das hat der EuGH entschieden (C-460/20). Grundsä
Äußerungsrecht

Unzureichende Begründung der Fachgerichte bei der Verurteilung wegen Beleidigung eines Finanzministers als "rote Null"

24.03.2022

Das Bundesverfassungsgericht gelingt zu der Ansicht, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Meinungsfreiheit des Mannes wurde von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigt, weil eine Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Finanzministers und der Meinungsfreiheit des Mannes nicht stattgefunden hat. Der Mann hat in einen Schreiben an die Finanzbehörden, den damaligen Finanzminister unter anderen als "rote Null" bezeichnet. 

Bezeichnung eines Richters als "Kindesentfremder", "Provinzverbrecher" und "asoziale Justizverbrecher" nicht strafbar

24.03.2022

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Dieser hat sich in mehreren Blogeinträgen über die Verhandlungsführung der Richter in einem ihn betreffenden Verfahren ausgelassen und diese als „asoziale Justizverbrecher“, „Provinzverbrecher“ und „Kindesentfremnder“, welche Rechtsbeugung begehen und „Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechern im Amt“ seien, bezeichnet.

BVerfG bestätigt Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung und Einforderung eines psychiatrischen Gutachtens

24.03.2022

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit einer Amtsleiterin, bezeichnete sie der Mann als eine: „in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein psychiatrischen Gutachten zu deren Geisteskrankheit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind“. Das Persönlichkeitsrecht der Amtsleiterin überwiegt hier die Meinungsfreiheit des Mannes.