Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) : Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) : Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze
Strahlenschutzgrundsätze
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 5
Medizinische Forschung
Medizinische Forschung
Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Abschnitt 7
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Abschnitt 9
Ausnahme
Ausnahme
Kapitel 3
Freigabe
Freigabe
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Kapitel 5
Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
Kapitel 6
Melde- und Informationspflichten
Melde- und Informationspflichten
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Teil 6
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
Teil 7
Verwaltungsbehörden
Verwaltungsbehörden
Teil 8
Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen