Fischereirecht

Fischereirecht

erstmalig veröffentlicht: 25.09.2023, letzte Fassung: 22.01.2024
beira.de Redaktion

Das Fischereirecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit der Regulierung der Nutzung und des Schutzes von Fischbeständen in sowohl Binnen- als auch Küstengewässern befasst. Es legt klare Vorgaben fest, unter welchen Bedingungen, in welchem Umfang und mit welchen Methoden gefischt werden darf. Dabei berücksichtigt es sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen: Es setzt Fangquoten, bestimmt Schonzeiten und regelt die Vergabe von Fischereilizenzen. Das Hauptziel des Fischereirechts ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Fischerei, um Überfischung zu verhindern und die aquatischen Ökosysteme für künftige Generationen zu bewahren. Es dient somit nicht nur den Interessen der Fischer, sondern auch dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der Biodiversität in unseren Gewässern.

 

 

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