Arbeitsprozessrecht

Arbeitsprozessrecht

erstmalig veröffentlicht: 27.09.2023, letzte Fassung: 24.01.2024
beiRechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Arbeitsprozessrecht regelt die Besonderheiten der gerichtlichen Auseinandersetzung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es handelt sich hierbei um die Vorschriften, die bestimmen, wie arbeitsrechtliche Konflikte, wie beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Lohnforderungen oder Arbeitszeugnisse, vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden.

Die Struktur des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Deutschland ist dreistufig: Es beginnt beim Arbeitsgericht als erste Instanz, geht über das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz und endet beim Bundesarbeitsgericht als Revisionsinstanz.

Ein wesentliches Merkmal des Arbeitsprozessrechts ist das sogenannte Gütewesen. Zu Beginn eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht steht immer eine Gütetermin, bei dem der Richter versucht, zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieses Verfahren ist darauf ausgerichtet, langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden und stattdessen eine schnelle, für beide Seiten akzeptable Lösung zu erzielen.

Ein weiteres Charakteristikum des Arbeitsprozessrechts ist der Grundsatz der beschleunigten Verhandlung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sollen im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zügig geklärt werden. Daher gibt es im Arbeitsprozessrecht kurze Fristen und spezielle Regelungen, um die Verfahrensdauer möglichst kurz zu halten.

Auch die Kostenstruktur unterscheidet sich im Arbeitsprozessrecht von anderen Rechtsgebieten. Insbesondere in der ersten Instanz trägt jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, ihre eigenen Kosten, was die Hemmschwelle für das Anstrengen eines Prozesses reduzieren soll.

Das Arbeitsprozessrecht berücksichtigt somit die Besonderheiten des Arbeitsrechts und versucht, durch spezielle Regelungen und Verfahrensweisen, eine schnelle, faire und effiziente Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zu gewährleisten. Es bildet den Rahmen, in dem die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerichtlich durchgesetzt und überprüft werden können.

 

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