Erbvertrag
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Erbvertrag: Erbverzicht durch Abfindungserklärung
25.03.2015
Zu Auslegung der Erklärung, man sei nach dem Erhalt einer Geldbetrages "vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden" als Erbverzicht.
Erbrecht: Vom Erbvertrag kann nur bei schweren Verfehlungen zurückgetreten werden
06.03.2018
Haben sich die Parteien im Erbvertrag kein Rücktrittsrecht vorbehalten, ist ein Rücktritt nur bei besonders schweren Verfehlungen des Bedachten möglich – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin