„Frankonia heißt jetzt Deltoton- aber alles bleibt beim Alten“

bei uns veröffentlicht am22.12.2006

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Anlegerrecht- stille atypische Gesellschaftsbeteiligung

Bereits im Oktober 2006 hatte die ehemalige Frankonia Sachwert AG durch Eintragung im Handelsregister bekannt gegeben, dass sie fortan als Deltoton AG auftreten werde. Die Anleger wurden im Laufe des Novembers 2006 schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Demnach erfolge die Namensänderung ausschließlich zur Imageverbesserung und habe keine Auswirkungen auf die Beteiligungen der Anleger. Diese waren sowieso schon beunruhigt genug.

Insbesondere Angstwörter wie „Nachschusspflicht“ und „Totalverlust“ bereiten Anlegern spätestens seit dem Bericht der Zeitschrift „FINANZtest“ aus dem Jahre 2004 schlaflose Nächte. Tatsächlich wurden Anlageinteressenten über die tatsächlichen Folgen ihrer Beteiligung vielfach im Dunkeln gelassen. Die anfänglich mit dem Vertreib betraute und branchenberüchtigte Futura Finanz bot das Produkt sogar als Altervorsorgeplan an. Risiken wurden allzu gerne verharmlost und Prospektmaterial meist nur auf konkrete Nachfrage ausgehändigt. Wie auch in den parallel gelagerten Fällen, bei denen häufig Kleinsparer für das Modell der stillen Gesellschaftsbeteiligung geworben werden sollten, verwies man beim Abschluss in der Regel auf die (steuerlichen) Vorteile, die die Anlage brächte. Dazu komplettierten häufige überzogene Gewinnzusagen das Bild einer perfekten Anlageform.

Geschädigte Anleger müssen sich seit den Urteilen des BGH zu den nach gleichem Muster gestrickten Securena- Beteiligungen nicht mehr mit ihrem niedrigen oder gar negativen Auseinandersetzungsguthaben abspeisen lassen. Sie können nunmehr im Wege des Schadensersatzes je nach Fall ihre Einlage komplett zurückfordern, vorausgesetzt eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers hat nicht stattgefunden. Wir beraten Sie gerne dazu.

 

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