Wurde ein bestehendes Wettbewerbsverbot verletzt, kann ein Anspruch auf Auskunft über die verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelten Geschäfte bestehen.
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10