Ein in einem Handelsvertretervertrag enthaltenes Wettbewerbsverbot kann wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 BGB unwirksam sein.
Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar-OLG München I vom 06.11.08-Az:7 U 5575/08
Versicherungsvertreter trifft gegenüber seinem Prinzipal als zentrale Vertragspflicht ein strenges Wettbewerbsverbot-OLG Stuttgart vom 30.11.09-Az:5 U 52/09