2.7. Rechtsprechung zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten haben? Wir können Ihnen dabei helfen, den Bußgeldbescheid anzugreifen, indem wir mögliche Fehler im Bußgeldbescheid ausfindig machen und dagegen vorgehen.
Fast die Hälfte aller Blitzer-Messungen sind angreifbar, denn häufig werden die Messanlagen nicht korrekt aufgebaut oder es kommt zu Fehlbedienungen. Hierbei ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um sich ein genaues Bild vom Vorwurf zu machen. Dabei achtet er u.a. auf eventuelle Fehler an den Messgeräten und auch - sofern vorhanden - Ampelanlagen. Zudem stellt er fest, ob die Mindestanforderungen an Blitzerfotos eingehalten wurden. Außerdem prüft er den Vorwurf auch in Hinblick auf die jeweils einschlägigen Verjährungsvorschriften.
Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen können. Denn ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es kommt nicht mehr auf die eventuelle Rechtswidrigkeit an.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Verfahrens. Wenn Sie Recht bekommen, weil der Bußgeldbescheid fehlerhaft war, trägt die Staatskasse die Kosten.
Fast die Hälfte aller Blitzer-Messungen sind angreifbar, denn häufig werden die Messanlagen nicht korrekt aufgebaut oder es kommt zu Fehlbedienungen. Hierbei ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um sich ein genaues Bild vom Vorwurf zu machen. Dabei achtet er u.a. auf eventuelle Fehler an den Messgeräten und auch - sofern vorhanden - Ampelanlagen. Zudem stellt er fest, ob die Mindestanforderungen an Blitzerfotos eingehalten wurden. Außerdem prüft er den Vorwurf auch in Hinblick auf die jeweils einschlägigen Verjährungsvorschriften.
Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen können. Denn ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es kommt nicht mehr auf die eventuelle Rechtswidrigkeit an.
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