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Verkehrsunfall | Schadensersatz | Ordnungswidrigkeit | Bußgeldverfahren | Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie bundesweit im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie geblitzt worden sind, Ihnen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Ihnen droht ein Bußgeld, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gar ein Strafverfahren. Wir verteidigen Sie bei den Amtsgerichten und bei den Ordnungsbehörden.
Bußgeldverfahren
Wir sind mit dem StVG und dem OwiG vertraut, kennen die Fehlerquellen beim Geschwindigkeitenmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler, so etwa die Verfolgungsverjährung oder die fehlende Identifizierung des Fahrzeugführers durch die Behörden ausreichend, um die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug zu verhindern. Wir vertreten Sie hier bundesweit gegenüber allen Ordnungsbehörden. Sollte es noch notwendig sein, so verteidigen wir Sie bei den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.
Fahrverbot
Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, so können wir das Fahrverbot abwenden oder aber den Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes bis auf einen Zeitpunkt verschieben, in dem Ihnen keine Nachteile mehr drohen.
Strafverfahren im Verkehrsrecht
Strafverfahren im Verkehrsrecht haben meist die Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- und Freiheitsstrafen zur Folge. Derartige Verfahren liegen vor, wenn eine Vorladung zur Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift im Briefkasten liegt. Wir verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei den Amtsgerichten. Dort wirken wir auf Ihren Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder aber eine Bewährungsstrafe hin. Wir sind mit der StPO und dem StGB, den Nebengesetzen etwa dem PflVersG vertraut.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, so sind wir Ihnen auch bei der Wiedererteilung behilflich (siehe Fahrerlaubnisrecht).
Ferner unterstützen wir Sie im Verkehrszivilrecht:
Wir kennen uns mit dem StVG aus und regulieren den Verkehrsunfall für Sie gegenüber den KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bei der:
Bei Körperschäden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:
Im besten Fall haben Sie unseren Fragebogen für Anspruchsteller bei einem Verkehrsunfall im Gepäck und füllen diesen vollständig aus. Das hilft uns, Ihre Interessen zu vertreten und gibt Ihnen die Sicherheit, keine wesentlichen Punkte vergessen zu haben.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt zumeist die Rechtschutzversicherung und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bitte vermeiden Sie
Wir helfen Ihnen, wenn Sie geblitzt worden sind, Ihnen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Ihnen droht ein Bußgeld, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gar ein Strafverfahren. Wir verteidigen Sie bei den Amtsgerichten und bei den Ordnungsbehörden.
Bußgeldverfahren
Wir sind mit dem StVG und dem OwiG vertraut, kennen die Fehlerquellen beim Geschwindigkeitenmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler, so etwa die Verfolgungsverjährung oder die fehlende Identifizierung des Fahrzeugführers durch die Behörden ausreichend, um die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug zu verhindern. Wir vertreten Sie hier bundesweit gegenüber allen Ordnungsbehörden. Sollte es noch notwendig sein, so verteidigen wir Sie bei den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.
Fahrverbot
Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, so können wir das Fahrverbot abwenden oder aber den Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes bis auf einen Zeitpunkt verschieben, in dem Ihnen keine Nachteile mehr drohen.
Strafverfahren im Verkehrsrecht
Strafverfahren im Verkehrsrecht haben meist die Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- und Freiheitsstrafen zur Folge. Derartige Verfahren liegen vor, wenn eine Vorladung zur Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift im Briefkasten liegt. Wir verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei den Amtsgerichten. Dort wirken wir auf Ihren Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder aber eine Bewährungsstrafe hin. Wir sind mit der StPO und dem StGB, den Nebengesetzen etwa dem PflVersG vertraut.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, so sind wir Ihnen auch bei der Wiedererteilung behilflich (siehe Fahrerlaubnisrecht).
Ferner unterstützen wir Sie im Verkehrszivilrecht:
Wir kennen uns mit dem StVG aus und regulieren den Verkehrsunfall für Sie gegenüber den KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bei der:
- Durchsetzung der Schadensersatzforderungen
- Sicherung der Beweise
- Feststellung des Schadensumfangs
- Fragen der Wertminderung
- Fragen der Reparaturkosten
- Auswahl eines Gutachters
- Kosten für Gutachten.
- die Wahl der Reparaturwerkstatt
- die Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
- die freie Wahl des Gutachters
- einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
- den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
- Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
Bei Körperschäden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:
- Schmerzensgeld, bei Dauerschäden eine Schmerzensgeldrente
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls
- Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
- Kosten der Kurbehandlung
- Umschulungsmaßnahmen
- Orthopädische Hilfsmittel
- Haushaltsführungsschaden
- Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.
Im besten Fall haben Sie unseren Fragebogen für Anspruchsteller bei einem Verkehrsunfall im Gepäck und füllen diesen vollständig aus. Das hilft uns, Ihre Interessen zu vertreten und gibt Ihnen die Sicherheit, keine wesentlichen Punkte vergessen zu haben.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt zumeist die Rechtschutzversicherung und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bitte vermeiden Sie
- vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
- die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
- eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.
Anzeigen >Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner

Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Herr Norbert Bierbach ist Fachanwalt für Familienrecht. Er berät er Sie gerne zu den folgenden Themen und Rechtsgebieten:
* Eherecht
* eheähnliche Lebensgemeinschaft
* Lebenspartnerschaft
* Scheidungsrecht
* Unterhaltsrecht
* Kindschaftsrecht
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92 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Anzeigen >Verkehrsrecht: PKW-Fahrer haftet auch für Sturz eines Radfahrers nach erfolgreichem Ausweichen

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23.06.2019
Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. im Fall eines Radfahrers, der auf einem ca. 2 m breiten Feldweg unterwegs war. Dort kam ihm ein Pkw entgegen. Der Radfahrer wich dem Pkw auf den unbefestigten und zum Unfallzeitpunkt matschi
Anzeigen >Ordnungswidrigkeit: Filmaufnahmen mit dem Handy während der Fahrt können teuer werden

18.08.2019
Wer beim Vorbeifahren mit dem PKW ein Mobiltelefon (Smartphone) horizontal deutlich in Richtung eines verunfallten Fahrzeugs hält, kann damit nur eine Funktion des Mobiltelefons nutzen. Entweder filmt er das verunfallte Fahrzeug oder er fotografiert es. Einen anderen Sinn kann diese äußere Handlung nicht ergeben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Mit dieser Begründung verurteilte das Amtsgericht Castrop-Rauxel einen Autofahrer *wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 125 €*. Der Mann war von einem Polizisten beobachtet...
Anzeigen >Ordnungswidrigkeit: „Handyverstoß“ nach neuem Recht – In der Hand halten reicht

06.09.2019
Der neue § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein elektronisches Gerät zu nutzen. Nach dem Wortlaut kommt es dabei nicht darauf an, ob das elektronische Gerät für die Benutzung grundsätzlich in der Hand gehalten werden muss. Entscheidend ist, ob es tatsächlich in der Hand gehalten wurde – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
So entschied es das Kammergericht (KG) in Berlin im Fall eines Autofahrers. *Der hatte sich dahin eingelassen, dass es erforderlich war, das heiß gelaufene Mobiltelefon mit der Hand vor die Kühlung zu halten.* *Nur so hätte er das laufende Telefonat.
Anzeigen >Verkehrsrecht: Schutzhelmpflicht – Turban statt Sturzhelm – keine Ausnahme bei Sikh

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
05.11.2019
In einem bis zum BVerwG „getriebenen“ Verfahren hatte ein gläubiger Sikh um eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Motorradfahren gekämpft. Begründung: Die Schutzhelmpflicht verletze ihn als gläubigen Sikh in seiner Religionsfreiheit. Er sei aus religiösen Gründen verpflichtet, einen Turban zu tragen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
Die Klage hatte beim VG zunächst keinen Erfolg. Der VGH Baden-Württemberg hatte in der Berufung die Verwaltungsbehörde verpflichtet, über den Antrag noch einmal zu entscheiden. Sie habe verkannt, dass eine Ausnahme auch aus religiösen Gründen in...
Urteile
729 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet
Anzeigen >Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. März 2014 - 16 B 57/14
05.03.2014
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss 16 B 57/14, 05. März 2014
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Tenor
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Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Dezember 2013 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Arnsberg 6 K 3200/13 wird...
Anzeigen >Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Juli 2014 - 1 RBs 124/14
24.07.2014
Oberlandesgericht Hamm Beschluss 1 RBs 124/14, 24. Juli 2014
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Tenor
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Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch insoweit aufgehoben, als der Betroffene zu einer Geldbuße von mehr als 500 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von mehr als einem Monat verhängt worden ist.
Die Kosten
Anzeigen >Oberlandesgericht Köln Beschluss, 18. Sept. 2014 - Ausl A 39/14 - 31
18.09.2014
Oberlandesgericht Köln Beschluss Ausl A 39/14 - 31, 18. September 2014
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Tenor
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Die Auslieferung des russischen Staatsangehörigen G. nach Russland zur Verfolgung der Straftat, die aufgeführt ist in der Haftentscheidung der Richterin K. des Kreisgerichts L. (Grosny) vom 6. März 2013 in Verbindung mit der...