Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

1. Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

erstmalig veröffentlicht: 08.04.2008, letzte Fassung: 10.01.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen ist ein komplexes Thema im Verkehrsrecht. Sie betrifft sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Aspekte nach einem Unfall. Zunächst ist es wichtig, die Haftung und Schuldfrage zu klären, um festzustellen, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Dies erfolgt oft durch die Polizei und kann später auch vor Gericht entschieden werden.

Schadensersatzansprüche 

Sobald die Haftung geklärt ist, können die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies umfasst in der Regel die Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeuge, die Kosten für Mietwagen während der Reparaturzeit, medizinische Behandlungskosten für Verletzungen sowie Schmerzensgeld. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Ansprüche von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des Verschuldensgrades der beteiligten Parteien.

Versicherung

Die Versicherungen der Unfallbeteiligten spielen eine entscheidende Rolle in der Schadensregulierung. Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers deckt in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Eigene Kaskoversicherungen können für Schäden am eigenen Fahrzeug einspringen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen zusammenzustellen, um die Schadensregulierung reibungslos abzuwickeln.

Personenschäden 

Im Falle von Personenschäden sollten die medizinschen Behandlungen und Gutachten sorgfältig dokumentiert werden. Dies hilft bei der Berechnung von Schmerzensgeld und anderen Entschädigungsansprüchen.

Fazit

Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen erfordert daher ein tiefes Verständnis des Verkehrsrechts, der Versicherungsbedingungen und der individuellen Umstände des Unfalls. Rechtsanwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten, um die besten Ergebnisse für die Unfallbeteiligten zu erzielen.



Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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