Mietwagenkosten
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4 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Haftungsrecht: Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig
10.08.2019
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin
Mietwagenkosten: Anspruch auch, wenn Geschädigter Ersatzwagen nicht selbst nutzen kann
31.10.2011
OLG Düsseldorf-Urteil vom 24.05.2011-Az: I-1 U 220/10, 1 U 220/10-Der Geschädigte hat auch dann Anspruch auf Ers
Mietwagenkosten: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten
06.12.2007
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Mietwagenkosten: Geschädigter muss seine Informationspflicht erfüllen
01.03.2007
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB