Aktuelle Gesetzgebung: Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

published on 26/06/2014 19:37
Aktuelle Gesetzgebung: Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner
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Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014.
Das Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner kann Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Das Gesetz erweitert das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften und setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt hatte. Das Gesetz erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren aber weiterhin verwehrt.


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26/06/2014 19:38

Endet eine Liebesbeziehung, kann grundsätzlich nicht verlangt werden, dass gegenseitig ausgetauschte Foto- und Videoaufnahmen gelöscht werden.
30/05/2014 16:29

Wendet ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dem anderen einen Geldbetrag zu, kommt es darauf an, ob es sich um eine Schenkung oder eine unbenannte Zuwendung handelt.
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