Aktuelle Gesetzgebung: Gebäudeenergieausweises seit dem 1.1.2008

bei uns veröffentlicht am26.10.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Am 1.10.2007 ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten. Wichtigster Regelungspunkt war die Einführung von bundesweit einheitlichen Gebäudeenergieausweisen ab dem 1.1.2008 für Altbauten. Der Energieausweis soll Mieter und Käufer über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes informieren, d.h., die zu erwartenden Heiz- und Warmwassserkosten aufzeigen.

Unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist gliederte sich die Einführung des Gebäudeenergieausweises in folgende Etappen: Ab dem 1.7.2008 musste der Energieausweis für Wohngebäude vorliegen, die bis 1965 fertig erstellt wurden. Ab dem 1.1.2009 galt dies für jüngere Wohngebäude und ab dem 1.7.2009 für Nichtwohngebäude. Die Verordnung ließ zwei Varianten von Energieausweisen zu: Den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis. Der verbrauchsorientierte weist den tatsächlichen Energiebedarf in den vergangenen drei Jahren aus. Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer nutzerunabhängigen Erhebung aller Einflussgrößen und erfordert damit eine umfangreiche Bestandsaufnahme. Für das selbstgenutzte Eigenheim und ein bestehendes Mietverhältnis ist aktuell kein Ausweis erforderlich. Der Energieausweis besitzt eine zehnjährige Gültigkeitsdauer.

Hinweis: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 errichtet wurden und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung nicht erreichen, entfällt das Wahlrecht. In diesen Fällen ist der „Bedarfsausweis“ vorgeschrieben (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden).

 

 

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Immobilienrecht beraten

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Immobilienrecht

Wissenswertes zum WEG-Recht

25.10.2008

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht

Wissenswertes zum Immobilienrecht allgemein

02.08.2007

Rechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Immobilienrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht

27.02.2007

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht