Aktuelle Gesetzgebung: Grunderwerbsteuer steigt in Hessen auf 6 %

bei uns veröffentlicht am27.08.2014

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Der Hessische Landtag hat am 15.7.2014 das Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen zum 1.8.2014 - und nicht, wie geplant, zum Jahreswechsel - beschlossen.
Danach erhöht sich der Steuersatz um 1 % auf 6 %.
Beachten Sie: Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz 3,5 %. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, den Steuersatz selbst festzulegen. Die aktuellen Steuersätze betragen 3,5 % bis 6,5 % (Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 15.7.2014).


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