Arbeitgeber: Gebühren für Kartenabwicklung von Sachbezügen kein Arbeitslohn
published on 02/06/2016 10:48
Arbeitgeber: Gebühren für Kartenabwicklung von Sachbezügen kein Arbeitslohn
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Nach einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene sind vom Arbeitgeber getragene Gebühren für die Bereitstellung (Setup-Gebühren) und das Aufladen von Wertguthabenkarten kein geldwerter Vorteil. Demzufolge ist die 44 EUR-Freigrenze hierdurch nicht betroffen.
Ebenfalls positiv: Nach Auffassung der Finanzverwaltung entsteht auch durch die Übernahme des Serviceentgelts bei Job-Tickets kein geldwerter Vorteil.
Quelle: Thüringer Landesfinanzdirektion, Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.2015.
Ebenfalls positiv: Nach Auffassung der Finanzverwaltung entsteht auch durch die Übernahme des Serviceentgelts bei Job-Tickets kein geldwerter Vorteil.
Quelle: Thüringer Landesfinanzdirektion, Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.2015.
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17/08/2017 14:53
Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24/10/2013 12:50
Eine zu Ungunsten des Arbeitnehmers von § 2 I EFZG abweichende Bestimmung des Ursachenzusammenhangs zwischen Feiertag und Arbeitsausfall ist unwirksam.
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denn grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko zu tragen.
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
07/07/2010 14:13
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