Arbeitgeber: Mindestlohn gilt nicht für Überstunden aus 2014
Bitte beachten Sie zum Thema Mindestlohn auch unseren Artikel zum gesetzlichen Mindestlohn.
In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, ob der ab 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde auch anzuwenden ist, wenn Überstunden aus 2014 ausgezahlt werden (Stundenlohn hier z.B. 8,30 EUR)?
Die Antwort lautet: Nein. Der Mindestlohn gilt nach der gesetzlichen Regelung erst für die Arbeitsleistung, die ab 2015 erbracht wird.
Quelle: Mindestlohngesetz vom 11.8.2014, BGBl. 2014, 1348.
In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, ob der ab 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde auch anzuwenden ist, wenn Überstunden aus 2014 ausgezahlt werden (Stundenlohn hier z.B. 8,30 EUR)?
Die Antwort lautet: Nein. Der Mindestlohn gilt nach der gesetzlichen Regelung erst für die Arbeitsleistung, die ab 2015 erbracht wird.
Quelle: Mindestlohngesetz vom 11.8.2014, BGBl. 2014, 1348.
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