Arbeitsrecht: Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags


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Hierauf wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Steuerberaterin hin. Diese war zunächst aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Nach rund achtmonatiger Beschäftigungszeit schloss sie mit der Beklagten, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter, einen Geschäftsführerdienstvertrag. Später kündigte die Beklagte diesen Dienstvertrag. Mit ihrer Klage hat die Steuerberaterin geltend gemacht, das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis habe neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbestanden und sei nach Kündigung des Rechtsverhältnisses wieder aufgelebt.


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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.