Arbeitsrecht: Lohnzahlung, Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlen

bei uns veröffentlicht am26.02.2009
Zusammenfassung des Autors

Kontoänderung - Erfüllung Lohnzahlung - Zahlung auf neues Konto - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein neues, konkret bestimmtes Girokonto mit, hat die Überweisung auf das alte, andere Konto keine Erfüllungswirkung.

Hat der Arbeitgeber also gleichwohl auf das alte Konto gezahlt, muss er nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg das Gehalt ein zweites Mal an den Arbeitnehmer zahlen. Entscheidend ist das vor allem in den Fällen, in denen die erste Zahlung bei der alten Bank z.B. wegen einer Kontoüberziehung verrechnet worden ist (LAG Berlin-Brandenburg, 13 Sa 1496/08).


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Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

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