Bankentgelte
Neben Zinsen werden in den AGB der Banken auch Entgelte für einzelne Leistungen vereinbart. Diese werden in Preisaushängen und Preisverzeichnissen der Banken festgelegt. Dabei handelt es sich um einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die in bestimmtem Umfang einer Inhaltskontrolle unterliegen. Es hat sich zu den einzelnen Entgelten der Banken eine umfangreiche Kasuistik entwickelt. Nicht alle Bankentgelte sind rechtlich zulässig. Einer AGB-rechtlichen Prüfung unterliegen Entgelte dann, wenn
- Gesetzliche Pflichten der Bank auf Kunden abgewälzt werden
- Zusatzleistungen betroffen sind, die erst später zum Tragen kommen
- Preisnebenabreden getroffen werden
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