Arbeitsrecht: Urlaubsübertragung auf das gesamte folgende Kalenderjahr

published on 05/03/2007 00:16
Arbeitsrecht: Urlaubsübertragung auf das gesamte folgende Kalenderjahr
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer Urlaub ohne Rücksicht auf das Bestehen von Übertragungsgründen während des gesamten folgenden Kalenderjahres beanspruchen kann - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verstoße eine derartige Regelung nicht gegen die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), weil sie günstiger sei als die gesetzlich vorgesehene, auf den 31. März des Folgejahres befristete Übertragung. Eine solche Regelung könne nach Ansicht des BAG auch Gegenstand einer betrieblichen Übung sein. Dazu reiche es jedoch nicht, dass ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer behauptet, der Resturlaub sei stets im gesamten Folgejahr gewährt worden. Vielmehr müsse er Tatsachen vortragen (und gegebenenfalls beweisen), aus denen sich die begehrte "betriebliche Übung" ergebe. Dazu gehöre, dass er die Leistung oder Vergünstigung des Arbeitgebers als solche darlegt, den Sachverhalt darstellt, aus dem auf den Verpflichtungswillen des Arbeitgebers geschlossen werden soll, die Leistung oder Vergünstigung auch künftig zu erbringen, und konkret auflistet, wann und wem der Arbeitgeber in der Vergangenheit Urlaub des Vorjahres im Folgejahr gewährt hat (genaue Bezeichnung der Jahre und der Arbeitnehmer).

Hinweis: Arbeitgeber vermeiden Streitigkeiten, wenn sie im Arbeitsvertrag eindeutig regeln, bis wann der Urlaub übertragen werden kann. Dabei kann folgende Formulierung gewählt werden: "Resturlaubstage müssen vor dem 1. April (alternativ kann jeder später liegende Zeitpunkt vereinbart werden) des nächsten Jahres genommen werden, sonst verfallen sie" (BAG, 9 AZR 200/04).

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09/08/2019 05:42

Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
05/03/2007 03:34

Bei der Urlaubsgewährung und insbesondere bei der Übertragung von Urlaubsansprüchen auf das nächste Kalenderjahr gilt das folgende - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
13/11/2014 13:52

Wird ein Urlaubsgeld pro genommenen Urlaubstag vereinbart, handelt es sich nicht um eine Leistung, die vom Arbeitnehmer durch Arbeitsleistung verdient werden muss.
16/12/2013 12:50

Einen Arbeitnehmer trifft im eigenen Interesse die Obliegenheit, eine Reise nicht vor Bewilligung des Urlaubs zu buchen.
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