Biogasanlage: Rückzahlungspflicht wegen zu viel produziertem Strom
Das OLG Oldenburg hat mit dem Beschluss vom 09.04.2013 (Az: 2 SsBs 59/13) folgendes entschieden:
Ist die mittels eines von einer Biogasanlage gespeisten, entfernt von der Anlage aufgestellten Satelliten-Blockheizkraftwerkes erzeugte Strommmenge, zusammen mit der durch das Blockheizkraftwerk am Standort der Biogasanlage erzeugten Strommenge größer, als mit der genehmigten elektrischen Leistung der Biogasanlage produzierbar, liegt eine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i. S. v. § 16 Abs. 1 BlmSchG vor.
Auf die Rechtsbeschwerde der Verfallsbeteiligten wird das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 04.12.2012 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gründe:
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht gegen die Verfallsbeteiligte einen Verfall in Höhe von 403.000 € angeordnet. Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
Die Verfallsbeteiligte betreibt in H. (E.), ... eine landwirtschaftliche Biogasanlage. Für diese Biogasanlage wurde ursprünglich auf Antrag des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der Verfallsbeteiligten am 13.07.2005 eine entsprechende Baugenehmigung mit einer elektrischen Leistung von
Ist die mittels eines von einer Biogasanlage gespeisten, entfernt von der Anlage aufgestellten Satelliten-Blockheizkraftwerkes erzeugte Strommmenge, zusammen mit der durch das Blockheizkraftwerk am Standort der Biogasanlage erzeugten Strommenge größer, als mit der genehmigten elektrischen Leistung der Biogasanlage produzierbar, liegt eine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i. S. v. § 16 Abs. 1 BlmSchG vor.
Auf die Rechtsbeschwerde der Verfallsbeteiligten wird das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 04.12.2012 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gründe:
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht gegen die Verfallsbeteiligte einen Verfall in Höhe von 403.000 € angeordnet. Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
Die Verfallsbeteiligte betreibt in H. (E.), ... eine landwirtschaftliche Biogasanlage. Für diese Biogasanlage wurde ursprünglich auf Antrag des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der Verfallsbeteiligten am 13.07.2005 eine entsprechende Baugenehmigung mit einer elektrischen Leistung von
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Allgemeines
Energierecht: Zum Anspruch auf Vergütung bei Kraft-Wärme-Kopplung
09.04.2015
Für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten, aber nicht in das Netz eingespeisten eigenverbrauchten Strom, besteht kein Anspruch auf einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe.
Energierecht: Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung
21.02.2014
bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden.
Energierecht: Zur Berechnung der Vergütung für Strom aus Biomasse
05.12.2013
Die erhöhte Vergütung nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 ist gem. § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anlage zu berechnen.
Einschränkung der Vergütungspflicht der Netzbetreiber
29.10.2010
BVerfG-Entscheidung vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin
Energierecht: Zum Effizienzvergleich für die Betreiber von Gasverteilernetzen
24.04.2014
Die technische Ausgestaltung des Netzes gehört grundsätzlich nicht zur Versorgungsaufgabe, sondern zu den Maßnahmen, mit denen der Netzbetreiber die ihm obliegende Versorgungsaufgabe erfüllt.