Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter
Am 27.04.12 hat der Bundestag einen modifizierten Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der Europäischen Union verabschiedet, welcher die Zuwanderung Hochqualifizierter erleichtern soll (BT-Drs. 17/8682). Dieser wurde am 11.05.12 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz soll bereits zur Jahresmitte 2012 in Kraft treten.
Hierdurch soll die sog. Blaue Karte EU für Hochqualifizierte eingeführt werden. Voraussetzungen für den Erhalt der „Blauen Karte EU“ sind ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44 000 Euro und ein Hochschulabschluss oder eine durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation.
Die bisher geltende Gehaltsgrenze von 44 000 Euro wurde damit deutlich abgesenkt. Bei Mathematikern, Ärzten, Ingenieuren, Naturwissenschaftlern und IT-Fachkräften liegt die Gehaltsgrenze bei 33 000 Euro Bruttojahresgehalt.
Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine „Willkommenskultur“ in der Verwaltungspraxis.
Hierdurch soll die sog. Blaue Karte EU für Hochqualifizierte eingeführt werden. Voraussetzungen für den Erhalt der „Blauen Karte EU“ sind ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44 000 Euro und ein Hochschulabschluss oder eine durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation.
Die bisher geltende Gehaltsgrenze von 44 000 Euro wurde damit deutlich abgesenkt. Bei Mathematikern, Ärzten, Ingenieuren, Naturwissenschaftlern und IT-Fachkräften liegt die Gehaltsgrenze bei 33 000 Euro Bruttojahresgehalt.
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