Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien gekippt
Im Eilverfahren wurde durch das britische Unterhaus das Notstandsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ u.a. zur Legitimation der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, welcher sich darin kritisch zur Vorratsdatenspeicherung äußerte. Mit dem britischen Gesetz (kurz: „Dripa“) sollte trotz des EuGH-Beschlusses an der Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien festgehalten werden.
Die darin enthaltenen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung, so entschied nun der High Court, seien jedoch in Bezug auf die Zugriffsregeln nicht hinreichend bestimmt und verstoßen somit gegen EU-Recht. Zum einen sei nicht eindeutig, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden auf Verbindungs- oder Standortdaten zugreifen können. Des Weiteren rügt das Gericht, dass ein solcher Zugriff laut Gesetz ohne Richtervorbehalt vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz sprach sich der High Court nicht gänzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung aus: Da er auch deren Nutzen für die Strafverfolgung sehe, räumt er dem britischen Gesetzgeber bis Ende März 2016 die Möglichkeit ein, neue Vorschriften mit konkreten Schutzvorkehrungen festzulegen.
Die darin enthaltenen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung, so entschied nun der High Court, seien jedoch in Bezug auf die Zugriffsregeln nicht hinreichend bestimmt und verstoßen somit gegen EU-Recht. Zum einen sei nicht eindeutig, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden auf Verbindungs- oder Standortdaten zugreifen können. Des Weiteren rügt das Gericht, dass ein solcher Zugriff laut Gesetz ohne Richtervorbehalt vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz sprach sich der High Court nicht gänzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung aus: Da er auch deren Nutzen für die Strafverfolgung sehe, räumt er dem britischen Gesetzgeber bis Ende März 2016 die Möglichkeit ein, neue Vorschriften mit konkreten Schutzvorkehrungen festzulegen.
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