Datenschutzrecht

erstmalig veröffentlicht: 16.12.2023, letzte Fassung: 16.12.2023
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Datenschutzrecht im Internetrecht: Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt

Das Datenschutzrecht im Bereich des Internetrechts ist ein entscheidender Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Welt. In einer Ära, in der persönliche Informationen online ausgetauscht und verarbeitet werden, spielt der Schutz der Privatsphäre eine herausragende Rolle. Dieses Rechtsgebiet hat zum Ziel, die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten und den rechtmäßigen Umgang mit diesen Daten sicherzustellen.

Die Schlüsselaspekte des Datenschutzrechts im Internetrecht

Das Datenschutzrecht im Internetrecht umfasst eine breite Palette von Themen und Fragestellungen, darunter:

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die DSGVO ist ein zentrales Regelwerk, das den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union regelt. Sie legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, darunter Einwilligung, Zweckbindung und Datensicherheit.

Rechte der betroffenen Personen: Das Datenschutzrecht gewährt Einzelpersonen bestimmte Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Datensicherheit: Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Datenpannen und Datenschutzverletzungen zu verhindern.

Datenschutz-Folgenabschätzung: In einigen Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, um das Risiko für die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu bewerten.

Internationale Datenübermittlung: Das Datenschutzrecht regelt die Übermittlung personenbezogener Daten über nationale Grenzen hinweg und stellt sicher, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden.


Rechtliche Expertise ist unerlässlich

Angesichts der Komplexität und des ständigen Wandels im Datenschutzrecht und Internetrecht ist qualifizierte rechtliche Expertise von entscheidender Bedeutung. Unternehmen, die online tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzvorschriften und -anforderungen einhalten, um Geldbußen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Artikel

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Facebook-Datenleck: Schadensersatz iHv. 1000 Euro für Facebook-Nutzer

01.12.2022

"Facebook-Konten im Hackerforum für jeden öffentlich zugänglich!" Diese Nachricht schockierte im letzten Jahr Millionen Facebook-Nutzer. Nun hat ein deutsches Gericht zu Gunsten eines Betroffenen geurteilt und sprach diesen 1000 Euro immateriellen Schadensersatz zu. Möglich ist das auf Grundlage von Art. 82 DGSVO, der einen Schadensersatzanspruch im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten normiert.  Neues Urteil: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 13.12.2022 entschieden, dass Facebook 500 Euro an einem, vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzer zahlen muss. Es ist bereits das zweite deutsche Gericht, dass Facebook zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes wegen Verstoßes gegen die DSGVO verurteilt hat.   Weitere Urteile werden erwartet!   Sollten Sie ein Facebook-Konto seit 2021 oder länger besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer des Datenlecks geworden sind. In diesem Fall steht Ihnen ein Schadensersatz zu. Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
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Die Kehrseite des Erinnerns – Der BGH verneint den Auslistungsanspruch des Klägers

04.08.2020

Der Kläger begehrte die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unter Nennung seines vollen Namens einen unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit (insb. persönlicher Gesundheitsdaten) erstattete. Der BGH (VI ZR 476/18) verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass das Interesse des Klägers (auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs) hinter den kollidierenden Grundrechten, insbesondere dem Öffentlichkeitsinteresse, zurücktreten müsse. Entgegen der Ansicht des EuGH bestehe nach Meinung des BGH kein pauschales Vorrangverhältnis des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen (Gebot der gleichberechtigten Abwägung). – Benedikt Mick - Streifler & Kollegen, Anwalt für Zivilrecht (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

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Wer zur Zeit Veranstaltungen, Restaurants, Hotels, Sporteinrichtungen oder Kosmetikstudios besucht, muss sich mit Kontaktdaten in eine Liste eintragen und somit die Anwesenheit dokumentieren. Zudem gilt die Listenpflicht in Berlin auch für Familienfeiern ab 20 Personen. Doch wer hat alles Zugriff auf diese Daten? Und für welche Zwecke können diese Daten genutzt werden?

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Ein vorangekreuztes Kästchen im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteiligt den Nutzer unangemessen!  Der BGH entschied am 28. Mai 2020, dass derjenige, der Cookies auf Internetseiten benutzen möchte, in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers einholen müsse. Damit hat der BGH auch sogenannte Cookie-Banner für unrechtmäßig erklärt, wenn diese nur „weggeklickt“ werden müssen, um die Seite einfach weiter benutzen zu können.
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Übersichtsseite: Die fortschreitende Relevanz des Rechts auf Vergessenwerden im Internetzeitalter – Entwicklungsgeschichte und praktische Folgen

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Die Digitalisierung und die damit einhergehende Nutzung des Internets – sei es im privaten oder auch beruflichen Bereich – hat zur Konsequenz, dass zahlreiche Daten im Internet gespeichert werden. Es entstehen immer mehr Verknüpfungsmöglichkeiten:  I