Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E)

bei uns veröffentlicht am12.02.2013

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
„Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG)“ vom 12.12.2012
Worum geht es?
Die Bundesregierung hat die Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (sog. AIFM-Richtlinie) zum Anlass genommen, das bestehende Investmentgesetz abzuschaffen und Kapitalanlagen umfassend (hinsichtlich Verwalter, Verwahrer, Vertrieb, Vehikel und Anlagebedingungen) in einem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu regeln.

Wie ist der aktuelle Stand?
Nach einem ersten Diskussionsentwurf des BMF vom 20.07.2012 und einem inoffiziellen Regierungsentwurf vom 30.10.2012 hat die Bundesregierung am 12.12.2012 einen offiziellen Gesetzentwurf verabschiedet.

Was sind die wesentlichen Inhalte?
  • Der bislang geltende formelle Investmentbegriff soll durch einen materiellen Investmentbegriff abgelöst werden. Alle nicht ausdrücklich im KAGB-E vorgesehenen kollektiven  Anlageformen wären  somit  unerlaubtes Investmentgeschäft.
  • Der KAGB-E unterteilt Investmentvermögen in 4 Fallgruppen: offene Publikums- und Spezialinvestmentvermögen einerseits und geschlossene Publikums- und Spezialinvestmentvermögen andererseits. Erfasst wird somit der gesamte Fondsmarkt – vom bereits streng regulierten UCITS-Fonds bis hin zum bislang kaum regulierten Private Equity-Fonds (siehe hier zu den einzelnen inländischen Investmentvermögen)
  • Für Investmentvermögen steht neben den bislang zulässigen Rechtsformen des Sondervermögens und der InvestmentAG nun in bestimmten Fällen auch eine Ausgestaltung als InvestmentKG zur Wahl.
  • Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb werden umfassend geregelt. Dies bedeutet nicht nur spezifische Anforderungen für die Beschaffenheit des jeweiligen Dienstleisters, sondern auch besondere Zulassungs-, Registrierungs-, Anzeige- und Informationspflichten.
  • Entwarnung: Anders als noch der erste Diskussionsentwurf enthält der aktuelle Regierungsentwurf nun kein Verbot offener Immobilienfonds mehr.

Was ist zu erwarten?
Die AIFM-Richtlinie ist bis zum 22.07.2013 in nationales Recht umzusetzen, womit zugleich eine Deadline für den Gesetzgebungsprozess des KAGB besteht. Begleitende steuerrechtliche Regelungen sind zeitgleich zu erwarten. Wann konkretisierende Level-IIMaßnahmen der EU ergehen werden, ist noch nicht absehbar. Ebenso darf mit Spannung auf die nötige Anpassung investorenaufsichtsrechtlicher Regelungen - wie etwa die AnlV für Versicherer - geblickt werden.

In jedem Fall steht die Investmentbranche vor Monaten der Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung hat bereits mit den ersten Entwürfen eine umfassende Regelungsabsicht, insbesondere auch u n t e r Nutzung europarechtlicher Gestaltungsspielräume, gezeigt. Nicht zuletzt das Beispiel offener Immobilienfonds, die nach dem Entwurf vom Juli 2012 abgeschafft waren und nach aktuellem Stand doch
wieder erlaubt sein sollen, veranschaulicht sehr gut die Volatilität des laufenden Gesetzgebungsprozesses.

Was bedeutet das alles für mich?
Unsere Experten beraten Sie gerne, ob Sie in Ruhe den finalen Gesetzestext abwarten oder sofort aktiv werden sollten. Wenn erforderlich, begleiten wir Sie kompetent durch das Dickicht an Übergangsvorschriften, unterstützen Sie bei eventuell nötigen Anpassungen und helfen Ihnen bei der Einschätzung neuester Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren.




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