Erdwärmefonds/Geothermiefonds

bei uns veröffentlicht am19.05.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Erdwärme- oder Geothermie-Kraftwerke erzeugen Strom aus Erdwärme. Da Erdwärme kontinuierlich  gleichmäßig zur Verfügung steht, kann mit einem Geothermie-Kraftwerk auch so genannter Grundlaststrom erzeugt werden. Darin liegt ein Vorteil dieser Anlage. Andere Energieträger, deren Aufkommen schwankt, können kein kontinuierlich gleich hohes Stromaufkommen erzeugen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet aus Erdwärme produzierten Strom deswegen  derzeit mit 7 bis 15 Cent pro Kilowattstunde, wohingegen Strom aus Windenergie aktuell mit ca. 8 Cent pro Kilowattstunde vergütet wird.

Diese höhere Vergütung macht Erdwärmefonds oder Geothermiefonds zu interessanten Formen der Kapitalanlage. Das schier unerschöpfliche Energiepotential und die hohen Vergütungssätze im EEG sind zwei Punkte, die für eine solche Kapitalanlage in einen Erdwärmefonds sprechen. Andererseits ist zu beachten, dass es sich um eine neue Technologie handelt und auch die Investitionskosten beachtlich sein können.


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