Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter der Akzenta AG
Gegen leitende Mitarbeiter der Akzenta AG, die mit der sogenannten Akzenta-Umsatzbeteiligung Anleger für ihr Unternehmen wirbt, ermittelt die Staatsanwaltschaft München II. Nachdem am 31. Mai dieses Jahres der Firmensitz durchsucht wurde und mehrere leitende Mitarbeiter des Unternehmens in Untersuchungshaft genommen wurden, werden die Unterlagen nun ausgewertet. Wenn sich der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs bestätigen sollte, so sind die Kapitalanleger nicht nur berechtigt, ihre Einlagen zurückzufordern sondern können ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen. Es ist jedoch in jedem Einzelfall genau zu prüfen, welche Angaben von dem Unternehmen bzw. von dem Anlagevermittler gemacht wurden, um festzustellen, ob eine arglistige Täuschung des Anlegers vorliegt.