Führt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gegen Fondsschließungen offener Immobilienfonds zu weiteren Aussetzungen der Anteilrücknahme?

bei uns veröffentlicht am23.08.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In den letzten Jahren kam es gehäuft zu Fondsschließungen bei offenen Immobilienfonds. Denn einige Fonds konnten ihr Versprechen der täglichen Rücknahme für Fondsanteile nicht mehr erfüllen und mussten von der Möglichkeit der Fondsschließung Gebrauch machen. Die Bundesregierung sieht hier gesetzlichen Änderungsbedarf.

Die Bunderegierung sieht aber keinen Zusammenhang zwischen der von ihr geplanten Gesetzesänderung für offene Immobilienfonds und der aktuellen Aussetzung der Anteilsrücknahme beim offenen Fonds "AXA Immosolutions".

"Eine Kausalität lässt sich hier nicht nachweisen", heißt es in der Antwort der Bunderegierung (BT-Drs. 17/2640) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/2384). Ein Diskussionsentwurf der Bundesregierung stelle "keine verlässliche Grundlage für eine Anlageentscheidung" dar. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Berichterstattung über den Diskussionsentwurf zur Verunsicherung der Anleger geführt habe.

Wie die Regierung in der Antwort weiter erläutert, besteht ihrer Ansicht nach wegen der in den vergangenen Jahren erhöhten Zahl von Fondsschließungen bei offenen Immobilienfonds Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung. Einige Fonds hätten das Versprechen der täglichen Rücknahme von Anteilscheinen nicht einhalten können. Daher habe das Finanzministerium einen Entwurf vorgelegt, um die Liquiditätssteuerung der Fonds zu verbessern.


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