Gemeinschaftskonto: Gemeinsam angespartes Geld gehört im Zweifel beiden Ehegatten zur Hälfte

published on 29/06/2007 22:54
Gemeinschaftskonto: Gemeinsam angespartes Geld gehört im Zweifel beiden Ehegatten zur Hälfte
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

OLG Naumburg, 10 U 23/06 - Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Zahlen Eheleute ihre jeweils überschüssigen Einkünfte auf ein Sparkonto ein und besteht Einigkeit, dass die gesparten Beiträge dem Eheleben dienen sollen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis zu gleichen Teilen zusteht.

Diesen Grundsatz stellte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Streit eines in Scheidung lebenden Ehepaars auf. Die Ehefrau war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Um ihre neue Wohnung einzurichten, hatte sie das gemeinsame Konto „leer geräumt“. So gehe es nicht, entschied das OLG und gab der Klage des Ehemanns statt. Vereinnahme ein Ehegatte vor der Trennung Sparbeiträge abredewidrig für sich, habe der andere Ehegatte einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte des vereinnahmten Betrags (OLG Naumburg, 10 U 23/06).
 


 

 

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