Gewerbemietrecht: Hohe Innentemperatur als Mietmangel
published on 03/08/2007 10:27
Gewerbemietrecht: Hohe Innentemperatur als Mietmangel
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Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad.
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad die Innentemperatur in jedem Fall mindestens sechs Grad niedriger als die Außentemperatur liegen müsse. Der Vermieter müsse insofern hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen schaffen. Dabei dürfe er aber nicht das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich ändern, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente schließen (OLG Hamm, 30 U 131/06).
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11/12/2014 09:56
Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nutzungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfandschuldner herauszugeben.
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19/04/2012 12:09
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
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01/10/2015 11:58
Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.
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14/05/2014 10:43
Die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch AGB sind nur unwirksam, wenn Reparaturmaßnahmen unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Mietobjekts fällig würden.
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