Gewerbemietrecht: Hohe Innentemperatur als Mietmangel

bei uns veröffentlicht am03.08.2007

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Rechtsanwalt

für Familienrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad.

Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad die Innentemperatur in jedem Fall mindestens sechs Grad niedriger als die Außentemperatur liegen müsse. Der Vermieter müsse insofern hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen schaffen. Dabei dürfe er aber nicht das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich ändern, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente schließen (OLG Hamm, 30 U 131/06).

 

 

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