Gewerberaummietrecht

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Mietminderung: Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund Corona-bedingter behördlicher Schließanordnungen (Lockdown)

14.06.2021

Gewerberaummieter:innen haben die Möglichkeit den Mietzins während des Lockdowns gem. § 313 BGB zu mindern.  Neues Urteil des BGH´s: Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Lesen Sie auch das Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.

Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel

19.04.2012

dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10

Gewerbliche Miete: Kündigungsrecht wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage

29.09.2014

Zur Kündigung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wenn Mieträume nicht wie vorgesehen genutzt werden können und die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam ist.

Gewerberaummiete: Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache

01.10.2015

Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.