Mietminderung wegen Mängeln
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Mietrecht: Mangel der Mietsache – Wer Beseitigung der Mängel verweigert, darf nicht mehr mindern
19.07.2019
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von diesem beauftragte Handwerker zu dulden, hat das weitreichende Folgen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin
Mietminderung: Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund Corona-bedingter behördlicher Schließanordnungen (Lockdown)
14.06.2021
Gewerberaummieter:innen haben die Möglichkeit den Mietzins während des Lockdowns gem. § 313 BGB zu mindern.
Neues Urteil des BGH´s:
Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände.
Lesen Sie auch das Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.
Mietmangel: Baustellenlärm ist kein Mangel, wenn ihn auch der Vermieter dulden muss
31.01.2017
Baustellenlärm ist als Mangel der Mietsache anzusehen, wenn er die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert.
Mietminderung: Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters
24.07.2013
Manglfreiheit hängt von den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen ab.