Wohnraummietrecht
Wohnraummietrecht
Ein Mietverhältnis, egal ob über Gewerbe- oder Wohnräume, bietet eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Rechtsstreitigkeiten.
Und in nur wenigen anderen Rechtsgebieten existiert eine solche Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen.
Daher ist es besonders wichtig sich als Rechtsanwalt hier über die Rechtsprechung am laufenden zu halten.
Wir bilden uns ständig durch Recherche in Fachzeitschriften weiter und publizieren auch selbst.
Und in nur wenigen anderen Rechtsgebieten existiert eine solche Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen.
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Artikel
402 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Haftungsrecht: Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig
10.08.2019
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin
Mietrecht: Modernisierung: Rollläden müssen nach Balkonanbau wieder montiert werden
14.06.2019
Baut der Vermieter einen Balkon an, ohne die Fassade zu dämmen, muss er die dafür demontierten Außenrollläden anschließend wieder anbringen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin
Mietrecht: Wohnungsbesichtigung – Vermieter darf Mietwohnung nicht mit beliebigen Dritten besichtigen
19.11.2019
Vermieter haben kein Recht, die Mietwohnung zusammen mit beliebigen dritten Personen zu besichtigen. Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet es vielmehr, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin
Mietminderung: Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund Corona-bedingter behördlicher Schließanordnungen (Lockdown)
14.06.2021
Gewerberaummieter:innen haben die Möglichkeit den Mietzins während des Lockdowns gem. § 313 BGB zu mindern.
Neues Urteil des BGH´s:
Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände.
Lesen Sie auch das Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.
Mietrecht: Mangel der Mietsache – Wer Beseitigung der Mängel verweigert, darf nicht mehr mindern
19.07.2019
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von diesem beauftragte Handwerker zu dulden, hat das weitreichende Folgen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin